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Erschließungsträgerschaft

Im Rahmen der Erschließungsträgerschaft wird zwischen der Kommune und BayernGrund ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB abgeschlossen.

Darin verpflichtet sich BayernGrund, die Erschließungsanlagen gemäß BauGB zu erstellen. Der Kommune entsteht kein Erschließungsaufwand, die Kosten übernimmt zunächst BayernGrund als Erschließungsträger.

Unser Finanzierungs-Service für Erschließungsträgerschaften ist äußerst umfangreich und kann den verschiedenen Gegebenheiten sehr flexibel angepasst werden.
Beispielsweise bietet BayernGrund eine Komplettlösung an, bei der nicht nur die Erschließungsträgerschaft übernommen wird, sondern auch die zu erwerbenden Grundstücke von BayernGrund angekauft werden.

Auch die Abrechnung der Erschließungskosten auf privatrechtlicher Basis in Form von "Kostenerstattungsverträgen" zwischen BayernGrund und privaten Grundstückseigentümern ist jederzeit möglich. Viele weitere Varianten sind denkbar, sprechen Sie mit uns!


Kontakt

BayernGrund
Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH
Ottostraße 21
80333 München
Tel.: +49 89 2171-21903
Fax: +49 89 2171-21924
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail!


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